Kooperationen entwickeln

Die Schule erstrebt, entwickelt und erhält vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Partnern, um wechselseitige Erfolge zu erzielen.
Mit dem Schulträger kooperieren
Die Schule kooperiert systematisch und zielgerichtet mit dem Schulträger.
Grundlegende Anforderungen
1. Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner beim Schulträger sind in der Schule veröffentlicht.
2. Der Schulträger erhält Gelegenheit, sich an der Arbeit im Schulvorstand (u. a. Arbeit am Schulprogramm) zu beteiligen.
3. Der Schulträger ist über alle wesentlichen schulischen Vorgänge informiert.
Mit Schulen kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch Kooperationen mit anderen Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen.
Grundlegende Anforderungen
1. Die Schule kooperiert zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen und/oder zur Differenzierung des Bildungsangebots mit anderen Schulen.
2. Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner bei den kooperierenden Schulen sind in der Schule veröffentlicht.
Mit Partnern in der beruflichen Bildung kooperieren
Die Schule gestaltet systematisch Kooperationen mit den betrieblichen Partnern in der beruflichen Bildung sowie weiteren Einrichtungen und Betrieben.
Grundlegende Anforderungen
1. Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner bei den Partnern in der beruflichen Bildung sind – entsprechend den Erfordernissen der Bildungsgänge differenziert – in der Schule veröffentlicht.
2. Es ist ein Beirat eingerichtet, der die Schule in Angelegenheiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen berät.
3. Beispiele für gelungene Kooperationen mit betrieblichen Partnern in der beruflichen Bildung können benannt werden.
 
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